60 Euro pro Kind für bedürftige Familien
Seit Juli 2023 erhalten Familien, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, eine wichtige finanzielle Unterstützung: pro Kind monatlich 60 Euro. Diese Maßnahme, die ursprünglich bis Ende Dezember 2023 geplant war, wurde verlängert – und das bis Dezember 2024. Damit soll vor allem Kindern in besonders schwierigen Lebenslagen geholfen werden, damit sie an einem gerechten Start ins Leben haben.
Wer profitiert? Alle Kinder, die in einem Haushalt leben, der Leistungen aus der Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezieht. Die Zahlung erfolgt automatisch über die jeweiligen Sozialbehörden – eine gesonderte Antragstellung ist in den meisten Fällen nicht nötig. Das Geld wird direkt auf das übliche Sozialhilfe-Konto überwiesen und soll helfen, alltägliche Ausgaben wie Kleidung, Schulbedarf oder Freizeitaktivitäten zu finanzieren.
Neben dieser Kinderunterstützung gibt es auch den Wohnkosten-Ausgleich nach dem LWA-G (Landes-Wohnkosten-Ausgleichsgesetz), der ebenfalls bedürftigen Haushalten hilft, die Miete zu bezahlen. Beide Leistungen – der Kinderzuschlag und der Wohnkostenzuschuss – sind Teil eines breiteren Schutzes für Menschen mit geringem Einkommen, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Weitere Informationen und individuelle Beratung sind über die zuständigen Sozialämter sowie auf buchhaltungsagentur.gv.at erhältlich. Dort finden Betroffene auch Formulare und Kontaktdaten für regionale Ansprechpartner.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.