Wer erhält den Klimabonus 2023 für Kinder?

Im Jahr 2023 wurde der sogenannte Klimabonus für Kinder an die Person ausgezahlt, die mindestens sechs Monate lang im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe hatte. Diese Regelung bedeutet: Es ist nicht automatisch der Elternteil, der den Bonus erhält, sondern jene Person, die laut offiziellen Aufzeichnungen als Empfänger:in der Familienbeihilfe eingetragen ist.

Wichtig:

Wurde die Voraussetzung – mindestens sechs Monate Beihilfebezug – bis zum 2. Juli 2023 noch nicht erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Klimabonus nicht sofort. In solchen Fällen wird der Betrag erst im Frühjahr 2024 überwiesen. Das gibt ausreichend Zeit, die Daten zu prüfen und sicherzustellen, dass das Geld an die richtige Person geht.

Der Klimabonus von 500 Euro pro Kind soll Familien entlasten und gleichzeitig einen Beitrag zur Klimapolitik leisten. Er wurde automatisch an die berechtigte Person überwiesen – eine gesonderte Beantragung war in den meisten Fällen nicht nötig. Falls Ungewissheit besteht, wer genau Anspruch hat, lohnt sich ein Blick auf die offizielle Seite klimabonus.gv.at. Dort finden sich klare Informationen und Hilfestellungen für alle, die den Bonus erwartet haben oder noch erwarten.

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