Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis in Frankreich?

Wenn Sie nach Frankreich ziehen und dort einer bezahlten Beschäftigung nachgehen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Arbeitserlaubnis – unabhängig davon, wie lange Sie bleiben wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Aufenthalt zunächst nur geschäftlich ist und später in eine feste Stelle mündet.

Ein wichtiger Hinweis: Die Regelung hängt stark von Ihrem persönlichen Status ab. Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen, da sie das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Für alle anderen gilt: Ohne entsprechende Genehmigung ist jede entlohnte Tätigkeit rechtlich nicht erlaubt.

Es gibt jedoch eine elegante Ausnahme: Der sogenannte „Talentpass“ (Carte de compétences et talents). Dieser Titel wird an Fachkräfte, Künstler, Forscher, Investoren oder hochqualifizierte Arbeitnehmer vergeben und bietet nicht nur die Erlaubnis zur Arbeit, sondern auch Vorteile beim Aufenthalt – unter anderem eine mehrjährige Gültigkeit und erleichterte Familiennachzugsregelungen.

Wenn Sie planen, in der Region Paris zu arbeiten, ist es ratsam, sich frühzeitig auf chooseparisregion.org zu informieren. Dort finden Sie klare Schritte zur Visa-Bewerbung und zum Erhalt Ihres Aufenthaltstitels – der erste wichtige Schritt für Ihren Neuanfang in der französischen Hauptstadtregion.

Ob Startup, Forschung oder Kreativbranche – wer mit Plan vorgeht, kann in Frankreich nicht nur arbeiten, sondern auch bleiben.

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