Wann haftet ein Anwalt für Fehler?
Ein Anwalt ist verpflichtet, seine Mandanten sorgfältig und fachkundig zu beraten. Doch was passiert, wenn er einen Fehler macht? Grundsätzlich haftet ein Anwalt, wenn er seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt und daraus ein Schaden entsteht.
Das bedeutet: Nicht jeder Fehlentscheid oder schlechte Prozessausgang führt automatisch zur Haftung. Wichtig ist, ob der Anwalt gegen seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag verstoßen hat – etwa durch Nachlässigkeit, falsche Beratung oder verspätete Einreichung von Schriftsätzen. Wenn dieser Fehler ursächlich für einen finanziellen Verlust ist, kann der betroffene Mandant Schadenersatz verlangen.
Interessant ist, dass unter bestimmten Umständen auch Dritte Ansprüche geltend machen können – also Personen, die nicht direkt Mandant sind, aber auf die fehlerhafte Beratung vertraut haben. Das setzt jedoch voraus, dass der Anwalt wusste oder zumindest erkennen musste, dass seine Auskunft auch für Dritte bestimmt war.
Die Haftung ist jedoch zeitlich begrenzt. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren, oft ab Kenntnis vom Schaden und dessen Ursache. In manchen Fällen kann die Verjährung aber auch bis zu zehn Jahre betragen.
Wichtig zu wissen: Jeder Anwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben. Diese springt in der Regel ein, wenn Schadenersatz fällig wird. So ist sichergestellt, dass geschädigte Mandanten auch tatsächlich entschädigt werden können.
Wer denkt, dass ein Anwaltsfehler vorliegt, sollte daher frühzeitig eine zweite Meinung einholen – und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen. Nicht jeder Rückschlag im Prozess ist ein Verschulden – aber manchmal lohnt sich ein genauerer Blick.
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