Wer kommt für Schäden im Treppenhaus auf?

Beim Umzug kann es schnell mal passieren: Ein Möbelstück kratzt die Wand, das Sofa verfängt sich in der Kurve, und das Treppengeländer bekommt einen Schaden ab. Doch wer zahlt dann? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein.

Ob beim Transport eines Schranks oder beim Rangieren einer Couch – wenn Sie versehentlich Schäden im Hausflur oder im Treppenhaus verursachen, deckt Ihre Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten. Das gilt auch, wenn Sie Mieter sind. Eigentümer oder Vermieter müssen in solchen Fällen nicht zahlen, solange sie selbst nichts falsch gemacht haben.

Wichtig ist jedoch: Die Versicherung tritt nur dann ein, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben – also beispielsweise durch Unachtsamkeit. Wurde das Geländer etwa beschädigt, weil Sie es beim Hochwuchten des Sofas gestreift haben, ist das meist abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, etwa wenn mehrere Personen bei der Aktion nichts unternommen haben, um das Geländer zu schützen.

Als Mieter ist es klug, bereits vor dem Umzug mit den Nachbarn oder dem Vermieter abzusprechen, wie große Möbel transportiert werden. So lassen sich Schäden oft vermeiden. Und sollte doch mal etwas passieren: Ruhe bewahren und direkt die eigene Haftpflichtversicherung informieren. Die meisten Schäden werden unkompliziert geregelt, solange man schnell und ehrlich reagiert.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen