Was bedeutet Geschäftsunfähigkeit bei Erwachsenen?

Im Alltag schließen wir ständig Verträge ab – ob beim wöchentlichen Einkaufen im Supermarkt oder beim Abschluss eines neuen Handyvertrags. Doch nicht jede Person darf rechtlich bindende Geschäfte tätigen. Neben Kindern unter sieben Jahren betrifft die sogenannte Geschäftsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch Erwachsene.

Ein volljähriger Mensch gilt rechtlich als geschäftsunfähig, wenn seine freie Willensbestimmung aufgrund einer geistigen Behinderung oder einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, die Tragweite und die möglichen Folgen der eigenen Entscheidungen vernünftig abzuwägen.

Rechtliche Folgen für Verträge

Der Gesetzgeber hat diese Regelung getroffen, um betroffene Personen vor finanzieller Ausbeutung und unüberlegten Entscheidungen zu schützen. Wenn eine geschäftsunfähige Person ein Geschäft eingeht oder einen Vertrag unterschreibt, ist dieses Handeln rechtlich nichtig. Der Vertrag hat somit von Anfang an keine Gültigkeit.

Damit notwendige Angelegenheiten des täglichen Lebens dennoch geregelt werden können, handelt in der Regel ein gesetzlicher Vertreter oder Betreuer. Ein Rechtsgeschäft erlangt nur dann Wirksamkeit, wenn dieser Vertreter dem Geschäft zustimmt oder es im Namen der betroffenen Person tätigt.

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