Auszug nach der Trennung: Wer muss das Haus verlassen?
Eine Trennung ist emotional belastend, bringt aber auch viele praktische Fragen mit sich. Besonders das Thema Wohnen sorgt häufig für Unsicherheit. Bei unverheirateten Paaren hängt die Entscheidung, wer im Haus oder der Wohnung bleiben darf, maßgeblich von den Eigentums- und Mietverhältnissen ab.
Die rechtliche Lage ist überraschend eindeutig: Hat nur ein Partner den Mietvertrag unterzeichnet, gilt dieser als alleiniger Mieter. In diesem Fall hat diese Person das alleinige Wohnrecht. Sie kann entscheiden, in der Immobilie zu bleiben oder den Vertrag zu kündigen und auszuziehen. Der Partner, der nicht im Vertrag steht, hat rechtlich keinen Anspruch auf die Nutzung der Räumlichkeiten und muss das Objekt verlassen.
Ähnlich verhält es sich bei Eigentum. Gehört das Haus oder die Eigentumswohnung nur einem der beiden Partner, ist dieser der rechtmäßige Eigentümer. Der Ex-Partner muss in der Regel ausziehen, da kein Miteigentum besteht.
Anders sieht es aus, wenn beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben oder gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Fall besitzen beide die gleichen Rechte und Pflichten. Eine Kündigung des Mietvertrags ist dann nur gemeinsam möglich. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, wer die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt oder aus dem Vertrag entlässt, bleibt oft nur der Auszug beider Parteien oder ein Verkauf.
Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig klare und faire Vereinbarungen zu treffen.
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