Kein Aroma-Verbot für E-Zigaretten – Tabakerhitzer betroffen

Wer seine E-Zigarette mit Vanille, Kirsche oder Apfel aromatisiert, muss aktuell keine Sorge haben. Ein aktuelles Gesetzesvorhaben betrifft ausschließlich Tabakerhitzer – nicht aber herkömmliche E-Zigaretten.

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen, die nun auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Ziel ist es, die Attraktivität von Tabakerzeugnissen für Jugendliche zu verringern. Deshalb wird der Verkauf von Tabaksticks mit charakteristischen Aromen wie Schokolade, Kokos oder Zimt künftig verboten. Auch Mischungen mit Frucht- oder Süßigkeitennoten fallen unter das Verbot.

Anders sieht es bei E-Zigaretten aus: Sie unterliegen einer anderen Regelung und bleiben vorerst von dem Aroma-Verbot verschont. Nutzer von elektronischen Dampfgeräten können also weiterhin auf eine breite Palette von Geschmäckern zurückgreifen – zumindest solange, bis eventuell neue EU-Vorgaben greifen.

Die Entscheidung stößt in der Politik und bei Gesundheitsverbänden auf Zustimmung. Man hoffe, durch die Beschränkung der Geschmacksrichtungen den Reiz für junge Menschen zu senken. Kritiker befürchten jedoch, dass das Verbot Nutzer dazu treibt, stärker auf ungeschnittene Tabakprodukte oder Schwarzmarktangebote auszuweichen.

Die neuen Regelungen sollen in Kürze in Kraft treten. Händler und Hersteller von Tabakerhitzern müssen ihre Sortimente entsprechend anpassen. Für E-Zigaretten-Nutzer ändert sich dagegen vorerst nichts – die Lieblingsaromen bleiben im Regal.

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