Wie Sie den Familienbonus in Österreich erhalten
Eltern in Österreich können seit mehreren Jahren den Familienbonus in Anspruch nehmen, um finanzielle Entlastung zu erhalten. Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss entweder über die jährliche Steuererklärung oder direkt über den Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Wenn Sie den Bonus rückwirkend beantragen möchten, können Sie dies im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung tun. Dazu verwenden Sie das Formular L1k, das Sie über das Finanzonline-Portal oder von Ihrem Steuerberater erhalten. Besonders praktisch: Seit 2020 ist es möglich, den Familienbonus bereits für das Jahr 2019 rückwirkend geltend zu machen – ideal, falls Sie ihn damals verpasst haben.
Alternativ können Sie den Betrag direkt über Ihren Lohn erhalten. Dazu reichen Sie beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag ein. Der Familienbonus wird dann monatlich in die Lohnabrechnung eingerechnet und sorgt so für eine sofortige Entlastung. Diese Option ist besonders für Familien praktisch, die nicht warten wollen, bis die Steuererklärung bearbeitet ist.
Unabhängig davon, ob Sie sich für die rückwirkende Geltendmachung oder die Lohnverrechnung entscheiden: Es lohnt sich, den Familienbonus zu beantragen. Er kann einen erheblichen Beitrag zur finanziellen Situation leisten – besonders für Haushalte mit Kindern. Weitere Details und aktuelle Werte für 2023 und 2024 finden Sie beispielsweise auf finanz.at, wo auch ein praktischer Rechner zur Verfügung steht.
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