Wie der Altersentlastungsbetrag Ihre Steuerlast senken kann
Wenn Sie im Ruhestand sind oder sich in den letzten Jahren vor der Rente befinden, kann der Altersentlastungsbetrag Ihre Steuerersparnis positiv beeinflussen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag, um älteren Steuerzahlern eine Erleichterung zu bieten – besonders, wenn noch Einkünfte neben der Rente erzielt werden.
Der Altersentlastungsbetrag beträgt 40 Prozent der sogenannten Bemessungsgrundlage. Diese setzt sich zusammen aus Ihrem Bruttoarbeitslohn – also beispielsweise Gehalt oder Pension – plus allen weiteren Einkünften, wie Mieteinnahmen oder Erträgen aus Kapitalvermögen. Wichtig zu wissen: Der Betrag wird zwar prozentual ermittelt, hat aber eine Obergrenze. Maximal können Sie dadurch 1.908 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.
Die Höhe der Erleichterung hängt vom Alter ab. Je näher Sie an der klassischen Rentenaltergrenze sind, desto höher fällt der Prozentsatz aus. Für jüngere Arbeitnehmer gilt der Satz nur teilweise, steigt aber schrittweise an. Ab dem 64. Lebensjahr greift der volle Anspruch.
Ein Beispiel: Wer im Alter von 67 Jahren noch 10.000 Euro Einkünfte aus verschiedenen Quellen hat, kann davon 40 Prozent – also 4.000 Euro – als Bemessungsgrundlage nutzen. Allerdings wird der Betrag auf maximal 1.908 Euro begrenzt. Diese Summe mindert dann den zu versteuernden Betrag und führt oft zu einer niedrigeren Steuerlast.
Wer unsicher ist, sollte seine Steuererklärung mit einem Berater durchgehen – gerade bei kombinierten Einkünften lohnt sich ein genauer Blick.
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