So funktioniert der Zugewinnausgleich in der Ehe
Beim Ende einer Ehe spielt der Zugewinnausgleich oft eine wichtige Rolle – besonders, wenn ein Ehepartner deutlich mehr Vermögen aufgebaut hat als der andere. Grundsätzlich läuft es darauf hinaus, dass gemeinsam erwirtschafteter Wohlstand fair verteilt wird, auch wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Die Berechnung ist einfacher, als viele denken: Zunächst wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten beim Eheschließungszeitpunkt mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung verglichen. Daraus ergibt sich der individuelle Zugewinn. Wenn beispielsweise ein Ehepartner am Ende 10.000 € mehr besitzt als bei der Heirat und der andere nur 2.000 € mehr, liegt der Unterschied bei 8.000 €.
Davon wird die Hälfte gebildet – also 4.000 €. Diese Summe ist der Zugewinnausgleich, den der Begünstigte auszahlen muss. So stellt das Gesetz sicher, dass beide Partner gleichermaßen an der Ehe und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt waren.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Vermögenswerte zählen. Erbschaften, Schenkungen oder private Rücklagen können unter bestimmten Bedingungen vom Ausgleich ausgenommen sein. Außerdem wird der Anfangsvermögen regelmäßig um die Inflation bereinigt, was als Indexierung bekannt ist – ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt.
Der Zugewinnausgleich ist kein Strafmechanismus, sondern ein Ausgleichsprinzip. Er sorgt dafür, dass derjenige, der weniger verdient oder sich beispielsweise um Kinder gekümmert hat, nicht leer ausgeht. Wer unsicher ist, sollte sich daher frühzeitig beraten – gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen lohnt sich ein Blick durch einen Fachanwalt.
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