Wie die Witwenrente bei eigenem Einkommen berechnet wird

Wenn eine Frau oder ein Mann nach dem Tod des Ehepartners eine Witwenrente beziehen möchte, spielt das eigene Einkommen eine wichtige Rolle. Besonders in den ersten drei Jahren nach dem Todesfall gilt ein sogenannter Freibetrag – das heißt, ein bestimmter Betrag an Einkommen wird nicht angerechnet und mindert die Rente nicht.

Für Witwen und Witwer in Westdeutschland, wie beispielsweise in Hamburg, liegt der monatliche Freibetrag bei 992,64 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts. Aktuell beträgt der Rentenwert in Westdeutschland 37,60 Euro – multipliziert mit 26,4 ergibt das genau 992,64 Euro. Wer also weniger verdient, erhält in der Regel die volle Witwenrente.

Wird dieser Betrag überschritten, kann die Rente gekürzt werden – aber nur der Teil, der darüber liegt. Es lohnt sich daher, die Einkünfte genau zu prüfen, besonders wenn man weiterhin arbeitet oder andere Einkünfte hat. Die Regelung soll sicherstellen, dass Hinterbliebene, die auf die Rente angewiesen sind, ausreichend abgesichert sind, ohne dass kleineres Einkommen sofort zu Abzügen führt.

Wer in Ostdeutschland lebt, muss mit einem leicht niedrigeren Rentenwert rechnen, da sich der Freibetrag dort am östlichen Rentenwert orientiert. Doch unabhängig vom Wohnort gilt: Die Witwenrente soll eine faire Unterstützung in einer schwierigen Lebensphase bieten.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen