Was ist eine Kettenschenkung?

Eine Kettenschenkung ist ein cleverer Weg, um Erbschafts- oder Schenkungsteuern zu sparen – ganz legal. Dabei wird ein Geschenk nicht direkt an den eigentlichen Empfänger übergeben, sondern zunächst an eine dazwischengeschaltete Person. Diese Person schenkt es dann weiter. Der „Umweg“ nutzt höhere Steuerfreibeträge innerhalb der Familie.

Ein klassisches Beispiel: Ein Vater möchte seinem Sohn 800.000 Euro übertragen. In Deutschland liegt der Freibetrag für Schenkungen an Kinder bei 400.000 Euro – alles darüber hinaus wird besteuert. Würde der Vater die Summe direkt schenken, fiele Steuer auf die überschüssigen 400.000 Euro an. Doch hier kommt die Kettenschenkung ins Spiel.

Der Vater schenkt das Geld stattdessen zunächst seiner Mutter, also der Großmutter des Sohnes. Für Ehepartner und Abstammende in gerader Linie wie Mutter und Kind gilt ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 Euro. Die Großmutter kann den Betrag steuerfrei erhalten – und schenkt ihn direkt danach an ihren Enkel weiter. Auch hier greift der Freibetrag erneut, da Großmutter und Enkel ebenfalls in der Steuerklasse I sind.

So wird durch die zweifache Nutzung des Freibetrags eine erhebliche Steuerersparnis erreicht. Wichtig ist: Die beiden Schenkungen müssen klar dokumentiert und tatsächlich gewollt sein. Finanzämter prüfen genau, ob der Vorgang nicht nur ein formaler Trick ist. Doch wenn alles ordentlich geregelt ist, ist die Kettenschenkung ein anerkanntes Mittel der Familienplanung.

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