Wie groß darf ein Hochbeet im Kleingarten sein?

Im Kleingarten darf man gern mit Hochbeeten arbeiten – sie erleichtern das Gärtnern und schonen den Rücken. Doch nicht alles ist erlaubt, was praktisch ist. Wer im Kleingarten bauen möchte, sollte die Regeln seines Vereins kennen. Denn: gemauerte oder betonierte Hochbeete sind in der Regel nicht erlaubt. Solche festen Bauarten gelten als bauliche Veränderung und benötigen in den meisten Fällen eine Genehmigung, die oft nicht erteilt wird.

Maßgeblich ist auch die Höhe: Hochbeete über 80 cm Höhe sind meist nicht genehmigungsfähig. Die meisten Kleingartenvereine setzen diese Grenze, um optische und strukturelle Harmonie in der Anlage zu bewahren. Ein Hochbeet sollte demnach eher niedrig bis mittelhoch sein, damit es in das Gesamtbild passt und nicht wie ein Fremdkörper wirkt.

Die Fläche spielt ebenfalls eine Rolle. Die Obergrenze für genehmigungsfreie Hochbeete liegt bei etwa 20 m². Liegt die Beetaufschüttung darunter, ist in vielen Gärten alles in Ordnung – vorausgesetzt, das Material ist nicht dauerhaft wie Beton und die Höhe stimmt. Holz, Natursteine (locker aufgeschichtet) oder andere leicht abbaubare Materialien sind meist akzeptiert, solange sie nicht dauerhaft verankert sind.

Am besten klärt man das Vorhaben frühzeitig mit dem Vereinsvorstand ab. So vermeidet man Ärger nach dem Bau. Die Regeln können je nach Bezirksverband leicht variieren – im Fall des Bezirksverbandes der Kleingärtner Berlin Weissensee e.V. gelten die genannten Maße als Richtlinie. Wer sich daran hält, kann sorglos gärtnern – und trotzdem mit Freude und Erfolg ernten.

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