Witwenrente und eigene Altersrente: Was gilt ab 2025?

Wer nach dem Tod des Ehepartners eine Witwenrente beantragen möchte, fragt sich oft, wie hoch die eigene Rente sein darf, um Leistungen zu erhalten. Die Regelung ist dabei klar: Es gibt einen Freibetrag von 992,64 Euro im Monat. Das bedeutet, wer eine eigene Altersrente unter diesem Betrag bezieht, erhält die Witwenrente in voller Höhe – ohne Abzug.

Übersteigt die eigene Rente diesen Freibetrag, wird die Witwenrente nicht komplett gestrichen, sondern teilweise angerechnet. Konkret werden 40 Prozent der eigenen Rente, die über der Freigrenze liegt, auf die Witwenrente angerechnet. Das kann dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird – aber nicht zwangsläufig ganz entfällt.

Wichtig ist auch: Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter. Ob vor oder nach der regulären Altersgrenze – die Anrechnung erfolgt nach dem gleichen Muster. Viele Hinterbliebene wissen nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen auch noch andere Zusatzleistungen beantragen können, etwa wenn Kinder im Haushalt leben oder der verstorbene Ehepartner vorzeitig in Rente ging.

Da die Berechnung individuell ist, lohnt es sich, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen. Eine persönliche Beratung hilft, Überzahlungen zu vermeiden – oder festzustellen, ob man doch noch Anspruch hat, obwohl man meint, über der Grenze zu liegen.

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