Wie viel Rente bleibt steuerfrei für Ehepaare?
Wenn beide Ehepartner eine Rente beziehen, fragen viele: Wie viel bleibt wirklich steuerfrei? Ab 2024 gilt für gemeinsam Veranlagte ein besonders vorteilhafter Grundfreibetrag. Zusammen dürfen Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 23.208 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus dem allgemeinen Grundfreibetrag sowie dem speziellen Rentenfreibetrag zusammen, der bei gemeinsamer Veranlagung doppelt berücksichtigt wird.
Das bedeutet: Wer als Paar aus beiden Renten insgesamt unter dieser Grenze bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Das ist besonders für Paare interessant, die beide eine kleine bis mittlere Rente beziehen – etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus betrieblichen und privaten Altersvorsorgen. Je nach individueller Situation kann sich die steuerliche Belastung aber unterscheiden, vor allem wenn Zusatzeinkünfte oder Kapitalerträge hinzukommen.
Wichtig ist auch: Der Freibetrag steigt schrittweise, weil die sogenannte Nachhaltigkeitsformel greift. Diese berücksichtigt die steigende Lebenserwartung und passt den steuerfreien Anteil der Rente jährlich an. Wer 2024 in Rente geht, profitiert also von einem höheren Freibetrag als noch vor wenigen Jahren.
Trotzdem lohnt es sich, die Steuererklärung sorgfältig zu prüfen. Manchmal kann sich eine geringe Steuerlast lohnen, um spätere Freibeträge besser nutzen zu können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich von einem Steuerberater beraten – besonders, wenn Altersvorsorgeverträge oder Zusatzrenten ins Spiel kommen.
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