Wie hoch darf ein Geldgeschenk zu Weihnachten sein?

Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Freude – und oft auch der Geschenke. Doch was, wenn es um Geldgeschenke geht? Gibt es dabei steuerliche Grenzen? Die Antwort lautet: Ja, aber sie hängt stark vom Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab.

In Deutschland kennt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sogenannte Freibeträge. Das bedeutet: Innerhalb bestimmter Grenzen sind Geldgeschenke steuerfrei. Je enger die familiäre Beziehung, desto höher der Freibetrag. Eltern dürfen ihren Kindern – auch Stiefkindern – bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Steuern anfallen. Dieser Freibetrag steht alle zehn Jahre zur Verfügung. Das heißt: Auch wer vor zehn Jahren bereits etwas geschenkt hat, kann heute erneut bis zur Grenze schenken.

Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende dürfen sich sogar bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Geschwister, Onkel, Tanten oder Nichten und Neffen liegen in einer niedrigeren Steuerklasse und haben kleinere Freibeträge – hier sind es 20.000 Euro alle zehn Jahre.

Ein Geldgeschenk zu Weihnachten fällt also nur dann ins Gewicht, wenn es über diese Freibeträge hinausgeht. In der Praxis bedeutet das: Ein paar hundert Euro unter dem Tannenbaum bleiben meist unbemerkt vom Finanzamt. Wichtig ist jedoch, dass Schenkungen über 10.000 Euro beim Finanzamt gemeldet werden sollten, um späteren Fragen vorzubeugen.

Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten – gerade bei größeren Beträgen. So kann die Freude über das Geschenk ungehindert bleiben.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen