Wie viel Bürgergeld erhält eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind?
Alleinerziehende Eltern in Deutschland haben Anspruch auf Bürgergeld, das je nach familiärer Situation und Alter der Kinder variiert. Bei einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind unter sechs Jahren setzt sich die Leistung aus mehreren Komponenten zusammen.
Der Regelbedarf für die alleinerziehende Person liegt bei 502 Euro monatlich. Hinzu kommt ein sogenannter Mehrbedarf von 20 Prozent – das sind aktuell 180,72 Euro –, weil die betroffene Person nicht auf eine zweite volljährige Haushaltsmitglied zählen kann. Für das Kind im Alter von null bis fünf Jahren wird ein zusätzlicher Regelbedarf von 318 Euro gewährt.
In der Summe ergibt sich für eine alleinerziehende Mutter mit einem vierjährigen Kind ein monatlicher Anspruch von insgesamt 1.000,72 Euro. Diese Zahl setzt sich also aus 502 Euro für die Mutter, 180,72 Euro Mehrbedarf und 318 Euro für das Kind zusammen. Es handelt sich um die Grundsicherungsleistung des Staates, die Wohnkosten wie Miete und Heizung nicht einschließt – diese werden je nach Region und Bedarf gesondert bewilligt.
Die genaue Höhe kann je nach Bundesland, individuellen Einkünften oder Vermögen leicht abweichen. Wichtig ist: Die Leistungen sollen das Existenzminimum sichern und sind darauf ausgelegt, Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanziell zu unterstützen, besonders wenn sie allein für ein Kind sorgen müssen.
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