Kindergeld in Polen: Höhen und Voraussetzungen

In Polen erhalten Familien monatliche Zahlungen für ihre Kinder – das sogenannte Kindergeld (polnisch: „zasiłek na dziecko“). Die Höhe hängt vom Alter des Kindes ab und wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gewährt, sofern das Kind sich in Ausbildung befindet.

Bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres beträgt der Betrag 95 PLN pro Monat. Ab dem 6. Lebensjahr steigt er auf 124 PLN und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, die noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, erhöht sich die Leistung auf 135 PLN monatlich.

Die Zahlungen werden vom Staat übernommen und sind unabhängig vom Einkommen der Eltern, solange das Kind polnischer Staatsbürger oder rechtmäßig im Land lebend ist. Beantragt wird das Kindergeld meist über die zuständigen Sozialämter oder online über die amtlichen Plattformen.

Wichtig ist, dass die Leistung nur für Kinder gezahlt wird, die in Polen leben und dort sozialversichert sind. In einigen Fällen können auch EU-Bürger im Ausland lebende Kinder in Polen Kindergeld beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Beträge sind im europäischen Vergleich eher gering, aber sie tragen zur finanziellen Entlastung von Familien bei, besonders in niedrigverdienenden Haushalten.

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