Wie viel Steuern spart man mit Kindern?
Eltern in Deutschland profitieren von mehreren Steuerfreibeträgen, die die jährliche Steuerlast spürbar senken. Ab 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 6.384 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – und zwar für jedes Kind, unabhängig ob im Ausbildungs-, Studien- oder Erwerbsalter (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen).
Ein weiterer wichtiger Freibetrag ist der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro jährlich. Er berücksichtigt die besonderen finanziellen Belastungen, die mit der Erziehung und Ausbildung eines Kindes verbunden sind. Beide Freibeträge können pro Elternteil in Anspruch genommen werden – oder gemeinsam, je nachdem, wie es steuerlich günstiger ist.
Anders als ein klassischer Steuerabzug senkt der Kinderfreibetrag direkt das zu versteuernde Einkommen. Das wirkt sich besonders für mittlere und höhere Einkommen steuerentlastend aus. Viele Familien entscheiden sich daher, den Kinderfreibetrag zwischen beiden Eltern aufzuteilen, um den Steuervorteil optimal zu nutzen.
Wichtig zu wissen: Beide Freibeträge – der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Erziehung und Betreuung – gelten pro Elternteil. Das bedeutet, dass für ein Kind insgesamt bis zu 12.768 Euro (2 × 6.384 €) und zusätzlich bis zu 5.856 Euro (2 × 2.928 €) steuerlich berücksichtigt werden können, wenn beide Eltern sie in Anspruch nehmen.
Die genauen Beträge und Regelungen sind auf dem Familienportal der Bundesregierung – familienportal.de – übersichtlich erklärt und helfen bei der Planung der jährlichen Steuererklärung.
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