Die Taxe d’habitation in Frankreich: Wer zahlt sie noch?
Die Taxe d’habitation war früher eine allgegenwärtige Steuer für alle Mieter und Eigentümer in Frankreich – eine jährliche Abgabe für die reine Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses. Doch seit einigen Jahren ändert sich das Bild. Ab 2023 wurde die Steuer für die meisten Hauptwohnsitze abgeschafft, nach und nach. Heute zahlen nur noch Nutzer von Zweitwohnungen oder Ferienimmobilien diese Abgabe – und natürlich weiterhin Eigentümer besonders hochwertiger Immobilien.
Während die Taxe d’habitation also für viele entfallen ist, bleibt die Impôt sur la fortune immobilière (IFI) – die Steuer auf Immobilienvermögen – für wohlhabende Haushalte bestehen. Diese Steuer betrifft Eigentümer, deren Immobilienbesitz einen gewissen Schwellenwert übersteigt. Ab einem Netto-Vermögen von mehr als 1,3 Millionen Euro in Immobilien wird die Besteuerung progressiv erhöht: Bei Werten über 1,3 Millionen bis 2,57 Millionen Euro liegt der Satz bei 0,70 %. Er steigt auf 1,00 % zwischen 2,57 und 5 Millionen Euro, auf 1,25 % bis 10 Millionen Euro und erreicht bei über 10 Millionen Euro Immobilienvermögen die Spitze von 1,50 %.
Die Regelung zielt darauf ab, große Vermögen stärker einzubeziehen – vor allem in attraktiven Lagen wie Paris, Nizza oder Lyon. Gleichzeitig entlastet der Staat damit mittlere Einkommen, die oft in kleineren Städten oder ländlichen Regionen leben. Die IFI betrifft also nur einen kleinen Teil der Bevölkerung, aber einen bedeutenden Teil des Immobilienmarktes.
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