Wohnrecht und Steuern: Worauf Ehepaare achten sollten

Wenn ein Ehepartner verstirbt, möchte der überlebende oft im gemeinsamen Zuhause wohnen bleiben. Ein eingeräumtes lebenslanges Wohnrecht ermöglicht das – doch was viele nicht wissen: Auch hier können Steuern ins Spiel kommen.

Der Wert dieses Wohnrechts muss steuerlich erfasst werden. Dazu wird der bewertungsrechtliche Wert berechnet – eine feste Formel aus Alter des Berechtigten und dem Zeitwert der Immobilie. Dieser Betrag unterliegt der Erbschaftsteuer. Klingt kompliziert? Ist es teilweise auch – doch in der Praxis entsteht oft kein echter Steuerschaden.

Warum? Weil Ehegatten einen besonders hohen Freibetrag von 500.000 Euro genießen. In vielen Fällen bleibt der Wert des Wohnrechts unterhalb dieser Grenze – und die Steuerpflicht entfällt somit. Dennoch lohnt es sich, vorab genauer hinzusehen. Wer beispielsweise eine hochwertige Immobilie besitzt oder selbst noch jung ist, kann schnell an die Grenze stoßen. Dann wird es teuer.

Zudem wird oft übersehen: Die Steuerbemessung erfolgt nicht nur beim Tod, sondern bereits im Erbfall – also zu einem Zeitpunkt, an dem das Geld oft knapp ist. Ein Testament, das das Wohnrecht klar regelt, kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Ein lebenslanges Wohnrecht ist ein schöner Vorteil – aber keine automatische Steuerfreiheit. Mit etwas Voraussicht lässt sich jedoch meist alles steuergünstig regeln.

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