Wie hoch sind Vorfälligkeitszinsen in der Regel?
Wenn du deinen Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig zurückzahlst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Entschädigung gleicht den erwarteten Ausfall an Zinseinnahmen für die Bank aus. Doch wie hoch ist sie in der Regel?
Bei sogenannten verbraucherüblichen Krediten, wie etwa Autokrediten oder Ratenkrediten, ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich begrenzt. Sie darf höchstens 1 Prozent der noch offenen Restschuld betragen. In der Praxis verlangen viele Banken in solchen Fällen sogar nur eine geringere Gebühr oder erheben gar keine, besonders wenn der Kredit schon weit fortgeschritten ist.
Anders sieht es bei Immobilienkrediten aus. Hier hängt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung stark vom aktuellen Marktzinsniveau ab. Wenn du heute einen Kredit mit festem Zinssatz von beispielsweise 3,5 Prozent hast, aber der aktuelle Marktzins nur bei 2,0 Prozent liegt, verliert die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung Zinseinnahmen. In diesem Fall kann die Entschädigung – grob geschätzt – zwischen 5 und 10 Prozent der Restschuld liegen, je nach Restlaufzeit und Zinsdifferenz.
Wichtig: Seit 2022 gilt für viele Immobilienkredite eine neue Regel – die sogenannte „Null-Prozent-Grenze“. Danach darf keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden, wenn der aktuelle Marktzins gleich oder höher ist als der vereinbarte Kreditzins. In solchen Fällen kannst du oft kostenlos tilgen.
Bevor du eine Vorfälligkeit prüfst, lohnt sich daher immer eine genaue Berechnung – oft übersteigen die Kosten den erwarteten Nutzen.
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