Wie kann man mit 59 in Rente gehen?

Wer 1959 geboren ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – allerdings nicht ohne Abzüge. Die reguläre Altersgrenze für die uneingeschränkte Rente liegt aktuell bei 67 Jahren. Doch es gibt Ausnahmen, die es ermöglichen, früher aus dem Berufsleben auszusteigen.

Ein wichtiges Kriterium ist die Beitragszahlung über mindestens 45 Versicherungsjahre. Wer diese "45 Jahre Regelaltersrente" erfüllt, kann bereits mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Für 1959 Geborene bedeutet das: Bei lückenloser Beitragszahlung ist ein früher Ruhestand möglich, aber nicht schon mit 59.

Anders sieht es bei der Arbeitslosenrente oder Schwerbehinderung aus. In besonderen Fällen – beispielsweise bei langjähriger Erwerbsminderung oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen – kann eine Rente wegen Schwerbehinderung bereits vor dem 60. Lebensjahr gewährt werden. Auch langjährige Arbeitslose können unter bestimmten Bedingungen früher in Rente gehen, meist jedoch erst ab 61 oder 62.

Ein Ausstieg mit 59 ist daher nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Berufsunfähigkeit oder besonderen sozialen Umständen. Die klassische Altersrente ohne Abzüge bleibt abhängig von Beitragsjahren und Geburtsjahr. Wer plant, sollte daher frühzeitig die Deutsche Rentenversicherung konsultieren und sich individuell beraten lassen.

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