Wie Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können
Wenn Sie aktuell privat krankenversichert sind, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht einfach – aber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Entscheidend ist vor allem Ihre berufliche Situation und Ihr Einkommen.
Für Angestellte gilt: Sie dürfen höchstens ein Bruttoeinkommen von aktuell 69.300 Euro pro Jahr beziehen, um in die GKV wechseln zu können. Wer über dieser Grenze liegt, bleibt in der privaten Versicherung – es sei denn, er bekommt eine neue Stelle mit niedrigerem Gehalt. Wer also beispielsweise nach einer beruflichen Pause oder einer Beförderung wieder in ein Angestelltenverhältnis mit entsprechendem Einkommen wechselt, kann unter Umständen erneut gesetzlich versichert werden.Bei Selbstständigen sieht es ähnlich aus: Wer sich privat versichert hat, weil er selbstständig war, kann nur zurück in die GKV, wenn er einen neuen Angestelltenjob annimmt – und auch dann nur, wenn das Einkommen unter der genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt. Ein reiner Statuswechsel ohne feste Anstellung reicht nicht aus.
Wichtig ist auch: Der Wechsel muss meist innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragt werden, oft innerhalb von zwei Monaten nach Antritt der neuen Stelle. Außerdem sollten Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig informieren und alle nötigen Unterlagen vorlegen.
Ein Rückkehrrecht in die GKV gibt es nicht automatisch – aber in den genannten Fällen besteht eine echte Chance. Wer plant, wieder gesetzlich versichert zu werden, sollte seine Einkommens- und Beschäftigungssituation genau prüfen und gegebenenfalls frühzeitig beraten lassen.
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