Wie Sie eine Auftragsbestätigung korrekt kündigen

Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, ist der Vertrag in der Regel bereits wirksam zustande gekommen. Das bedeutet: Eine echte „Kündigung“ im klassischen Sinne gibt es nicht mehr – stattdessen sprechen wir von einem Rücktritt oder einer fristgemäßen Kündigung, falls solche Bedingungen im Vertrag vorgesehen sind.

Die Auftragsbestätigung ersetzt oft den schriftlichen Vertrag und enthält wichtige Vereinbarungen wie Lieferzeit, Zahlungsbedingungen oder auch Widerrufsrechte. Haben Sie diese unterschrieben oder per E-Mail akzeptiert, sind Sie gebunden. Möchten Sie dennoch vom Vertrag zurücktreten, sollten Sie prüfen, ob Sonderkündigungsrechte bestehen – etwa bei schwerwiegenden Verzögerungen oder wenn sich die Leistung deutlich von der Beschreibung unterscheidet.

In vielen Fällen bleibt nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung – etwa, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten erheblich verletzt. Achten Sie daher darauf, die Kündigung schriftlich und mit klarer Begründung zu versenden. Eine reine Absage per Telefon oder Chat reicht meist nicht aus.

Wichtig: Nicht jede Bestätigung ist automatisch ein Vertrag. Wird in der E-Mail klar darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Bestätigung ohne Vertragswirkung handelt, bis alle Details geklärt sind, kann der Vertrag noch nicht vollzogen sein. In solchen Fällen können Sie sich einfacher zurückziehen.

Fazit: Sobald die Auftragsbestätigung verbindlich ist, gelten die darin genannten Regelungen. Eine Stornierung ist dann nicht mehr möglich – aber unter bestimmten Umständen eine Kündigung. Informieren Sie sich daher immer genau über Ihre Rechte, bevor Sie reagieren.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen