Arbeitslosengeld I mit 60 Jahren: Wie lange steht es zu?
Wer im Alter von 60 Jahren arbeitslos wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Entscheidend ist dabei die Beitragszeit in der Vergangenheit. Wer in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 30 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann bis zu 15 Monate lang Leistungen erhalten.
Im Gegensatz zu jüngeren Arbeitnehmenden verkürzt sich die Dauer der Leistungsbeziehbarkeit ab dem 60. Lebensjahr. Während jüngere Arbeitslose unter Umständen bis zu 24 Monate ALG I beziehen können, sinkt dieser Zeitraum bei über 58-Jährigen. Mit 60 Jahren liegt die maximale Bezugsdauer somit bei 15 Monaten.
Voraussetzung ist auch hier, dass die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet ist und die Person aktiv an einer Stellensuche teilnimmt. Zudem muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und alle Pflichten als Arbeitsloser erfüllen – etwa Bewerbungen schreiben und Angebote nicht grundlos ablehnen.Wichtig zu wissen: Nach Ablauf der 15 Monate kann unter Umständen ein Anspruch auf Übergangsgeld oder andere Leistungen bestehen, insbesondere wenn das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht ist. Viele Betroffene nutzen die Zeit auch, um eine Umschulung oder Weiterbildung zu beginnen – die Agentur für Arbeit unterstützt dabei oft finanziell.
Es lohnt sich daher, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Vorgehensweise im individuellen Fall zu klären.
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