Arbeitslosengeld in der zweiten Lebenshälfte: Wie lange bei 53?

Wer im Alter von 53 Jahren arbeitslos wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I – und und zwar länger als jüngere Arbeitslose. Die Dauer der Zahlung hängt vom Alter und der vorherigen Versicherungsdauer ab.

Bei 53 Jahren beträgt die maximale Bezugsdauer 15 Monate. Das bedeutet: Wer damals mindestens 48 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet hat, kann diese 15 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. Diese Frist ist Teil einer Staffelung, die mit steigendem Alter länger wird.

So erhöht sich die Bezugsdauer ab 55 Jahren auf 18 Monate, ab 58 Jahren sogar auf volle 24 Monate. Wichtig ist, dass die 48-monatige Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Arbeitslosigkeit liegt. Ohne diese Voraussetzung verkürzt sich die Dauer deutlich.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft bei Antragstellung genau, wie lange jemand gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Wer unsicher ist, sollte daher frühzeitig einen Berater der Agentur aufsuchen. Denn je früher man informiert ist, desto besser kann man die Übergangszeit planen – besonders in einer Lebensphase, in der ein Jobwechsel oder die Annäherung an die Rente wichtige Themen werden.

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