Wie lange gibt es Familienbeihilfe in Österreich?

In Österreich wird die Familienbeihilfe in der Regel bis zum Ende des 24. Lebensjahres gezahlt. Das bedeutet, dass Eltern Anspruch auf diese Leistung haben, solange ihr Kind das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – unabhängig davon, ob es sich um ein minderjähriges Kind handelt oder bereits um einen jungen Erwachsenen.

Besonders wichtig ist, dass auch nach Abschluss der Schule eine Lücke zwischen Schul- und Berufsausbildung oder Studium zulässig ist. Solange das Kind unter 24 Jahre alt ist und sich in einer anerkannten Ausbildung befindet – sei es eine Lehre, eine Berufsschule oder ein Studium –, bleibt der Anspruch auf Beihilfe bestehen. Selbst wenn zeitweise keine Ausbildung läuft, bleibt der Anspruch in vielen Fällen erhalten, solange das Kind die Voraussetzungen erfüllt und keine Einkommensgrenzen überschritten werden.

Für Studierende gilt: Solange sie jünger als 24 sind und ihr Studium innerhalb einer angemessenen Zeit absolvieren, wird die Familienbeihilfe weitergezahlt. Ab dem 24. Geburtstag endet die Zahlung in der Regel, es sei denn, das Kind hat eine Behinderung – dann kann die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen länger gezahlt werden.

Die Auszahlung erfolgt monatlich und wird vom Bund über die Familienlastenausgleichsfonds geregelt. Eltern müssen den Antrag meist einmalig stellen, sofern das Kind in Österreich lebt oder die Eltern in Österreich steuerpflichtig sind. Weitere Infos gibt es auf der offiziellen Website oesterreich.gv.at, die stets aktuelle und verlässliche Angaben liefert.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen