Sozialhilfe für Kinder in Frankreich: Bis zu 21 Jahre möglich

In Frankreich erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen für ihre Kinder – und das länger als viele annehmen. Grundsätzlich wird Unterstützung bis zum 20. Lebensjahr gezahlt, solange die jungen Erwachsenen weder einer Erwerbstätigkeit nachgehen noch ein zu hohes Einkommen haben. Entscheidend ist hier die Einkommensgrenze: Das monatliche Nettoeinkommen des Kindes darf 78 % des gesetzlichen Nettomindestlohns nicht übersteigen. Zum 1. Mai 2023 lag dieser Wert bei 1.070,78 €, was einer Obergrenze von etwa 835 € Netto entspricht.

Ein wichtiger Unterschied gilt jedoch bei bestimmten Leistungen: Beim Wohngeld (Aide au logement) und beim Auffüllungsbetrag zum Kindergeld (complément familial) kann die Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden. Diese Regelung berücksichtigt, dass viele junge Menschen in dieser Phase noch in der Ausbildung sind oder noch nicht vollständig finanziell unabhängig.

Das französische Sozialsystem legt großen Wert darauf, Familien je nach Lebenssituation zu unterstützen. Die Zahlungen laufen über die Caisse d'Allocations Familiales (CAF) und werden automatisch geprüft – so lange die Bedingungen erfüllt sind. Auch bei Studium oder beruflicher Ausbildung kann die Leistung weiterlaufen, solange das Einkommen nicht zu hoch wird.

Wer in Frankreich lebt und Kinder hat, sollte daher die Kriterien prüfen lassen – oft lohnt sich eine Beantragung noch kurz vor dem 21. Geburtstag.

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