Wie lange ist die Bindungsfrist bei der Krankenkasse?
Seit 2021 gilt: Die Bindungsfrist bei der Krankenkasse beträgt 12 Monate. Früher mussten Versicherte volle 18 Monate bei derselben Kasse bleiben, bevor sie wechseln durften. Heute ist das einfacher. Nach einem Jahr kannst du wechseln – egal ob du wechselwillst, um bessere Leistungen zu erhalten oder günstigere Beiträge zu zahlen.
Ein besonderer Vorteil gilt für Arbeitnehmer: Bei einem neuen Job kannst du sofort die Krankenkasse wechseln – und das sogar ohne Kündigung bei der alten Kasse. Du musst dabei auch die 12-monatige Bindungsfrist nicht einhalten. Das ist Teil des sogenannten Kassenwahlrechts, das seit 2021 gilt und den Wechsel für Versicherte deutlich erleichtert hat.
Wichtig ist: Dieses Sonderrecht beim Arbeitgeberwechsel gilt nur, wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist. Selbstständige oder Freiberufler profitieren davon nicht. Dennoch: Der allgemeine Wechsel bleibt nach Ablauf der 12 Monate problemlos möglich – vorausgesetzt, du kündigst fristgerecht.
Wenn du also über einen Kassenwechsel nachdenkst, lohnt es sich oft zu warten – oder, falls du gerade neu in ein Arbeitsverhältnis eingetreten bist, direkt davon zu profitieren. Viele Kassen locken mit Zusatzleistungen wie Zuschüssen zu Sehhilfen, Fitnessprogrammen oder Heilpraktikerbehandlungen. Ein Vergleich kann sich also durchaus lohnen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.