Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Die Scheidung wird erst dann endgültig, wenn sie rechtskräftig ist. Das bedeutet: Der Scheidungsbeschluss des Gerichts kann nicht mehr angefochten werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Eheleute rechtlich als geschieden.
Der Prozess beginnt mit der Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Von diesem Zeitpunkt an läuft eine einmonatige Frist, in der Rechtsmittel – also etwa eine Beschwerde – eingelegt werden können. Ist diese Frist abgelaufen, ohne dass eines der Ehepartner Einspruch erhoben hat, tritt die Rechtskraft am nächsten Tag automatisch ein. Das Gericht trägt dann den sogenannten Rechtskraftvermerk in das Verfahrensprotokoll ein.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Wartezeit zu verkürzen. Wenn beide Ehegatten gemeinsam erklären – meist durch ihre Anwälte – auf Rechtsmittel zu verzichten, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn alle Folgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht bereits geregelt sind.
Wichtig ist: Erst mit der Rechtskraft kann eine neue Ehe eingegangen werden. Auch der Name oder der Familienstand im Pass können erst danach offiziell geändert werden. Wer also plant, erneut zu heiraten, sollte den Rechtskraftvermerk abwarten oder durch einen Verzicht auf Rechtsmittel dafür sorgen, dass die Scheidung schneller wirksam wird.
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