Wann und wie lange muss geheizt werden?

Wer sich im Herbst und Winter über eine zu kalte Wohnung ärgert, sollte wissen: Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Wärme. Laut Gerichtsurteilen muss der Vermieter die Räume in der Heizperiode so beheizen, dass eine Raumtemperatur von mindestens 20 bis 22 °C tagsüber erreicht wird. Dies gilt jedoch nur zu bestimmten Zeiten.

Die Heizung sollte demnach zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends aktiv sein. In diesen Stunden muss der Vermieter dafür sorgen, dass die geforderte Temperatur erreicht und gehalten wird. Nachts darf die Heizung heruntergeregelt werden – allerdings nicht unter 18 °C. Diese Mindesttemperatur schützt vor Feuchtigkeit und Schimmel und sorgt gleichzeitig für ein akzeptables Raumklima.

Wichtig ist: Die genaue Heizdauer und -temperatur kann je nach Bundesland oder individueller Mietvereinbarung leicht variieren. Grundsätzlich gilt aber: Ein Mieter darf nicht frieren müssen, nur um Energie zu sparen. Wer über längere Zeit ungenügend beheizt wird, kann sich an seinen Vermieter wenden – oder gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwalts rechtlich vorgehen.

Wer unsicher ist, ob die Heizleistung ausreicht, sollte zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oft hilft schon ein Thermometer im Zimmer, um Missstände nachweisbar zu machen.

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