Wie lange bist du nach Arbeitsende noch krankenversichert?

Wenn du deine Erwerbstätigkeit beendest – sei es durch Kündigung, Pensionierung oder Arbeitslosigkeit – bleibt dein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht sofort weg. Als pflichtversichertes Mitglied bleibst du grundsätzlich einen Monat lang weiter krankenversichert, auch wenn du in dieser Zeit keine Beiträge zahlst und keine neue Arbeit aufnimmst. Dieser Zeitraum wird als „nachgehender Leistungsanspruch“ bezeichnet.

Dieser Anspruch sorgt dafür, dass du beispielsweise bei einer Erkrankung kurz nach Verlust des Jobs weiterhin zum Arzt gehen und Rezepte einlösen kannst – ohne dass zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Voraussetzung ist jedoch, dass du zuvor mindestens einen Tag lang pflichtversichert warst und keine neue versicherungspflichtige Tätigkeit beginnst.

Wichtig zu wissen: Der nachgehende Anspruch greift in der Regel automatisch. Du musst dich nicht extra anmelden, aber es ist ratsam, deine Krankenkasse über den Wechsel zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Solltest du innerhalb dieses Monats arbeitslos werden, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Krankenversicherung – dann bleibt dein Schutz länger bestehen.

Planst du eine berufliche Pause oder stehst vor einem Karrierewechsel, ist es klug, diesen Übergangszeitraum zu nutzen. So sicherst du dich ab – auch wenn unvorhergesehene gesundheitliche Probleme auftreten.

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