Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Palliativpflege?
Wenn ein Mensch in der letzten Lebensphase ist, steht die Linderung von Schmerzen und Beschwerden im Vordergrund. Die Palliativversorgung soll dabei helfen, die bestmögliche Lebensqualität zu erhalten – zu Hause oder im Pflegeheim. Doch wie lange zahlt die Krankenkasse dafür?
Die gute Nachricht: Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Verordnung. Ein Krankenhausarzt kann die SAPV nur für maximal sieben Tage anordnen. Wer eine längere Begleitung braucht, sollte sich an einen niedergelassenen Vertragsarzt wenden – dieser darf die Versorgung grundsätzlich unbegrenzt verordnen.
Trotzdem gewähren die Krankenkassen in der Regel zunächst nur eine Genehmigung für bis zu 30 Tage. Danach kann die Leistung bei Bedarf verlängert werden. Wichtig ist, dass die SAPV nicht nur medizinische, sondern auch pflegerische und psychosoziale Unterstützung umfasst – oft durch ein spezialisiertes Team aus Ärzten, Pflegekräften und Seelsorgern.Seit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ist die Versorgung besser geregelt, doch viele Angehörige wissen nicht, welche Rechte sie haben. Es lohnt sich daher, frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse zu sprechen, um die notwendige Unterstützung rechtzeitig zu erhalten. Palliativpflege ist kein Luxus – sie ist ein wichtiger Teil menschenwürdiger Betreuung am Lebensende.
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