Flüssigkeiten im Handgepäck: Das gilt am Flughafen

Wenn du mit dem Flugzeug reist, gelten für Flüssigkeiten im Handgepäck klare Regeln – sowohl innerhalb Europas als auch auf internationalen Flügen. Alle Flüssigkeiten, Gele, Cremes oder Sprays müssen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Milliliter verpackt sein. Das gilt zum Beispiel für Shampoo, Sonnencreme, Deo oder Parfum.

Alle diese kleinen Flaschen und Tiegel gehören zusammen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Kunststoffbeutel mit einem Fassungsvermögen von genau einem Liter. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt. Der Grund dafür ist die Sicherheit: Beim Check-in am Flughafen musst du diesen Beutel separat aus dem Koffer nehmen und einzeln durch die Röntgenkontrolle führen. So können die Sicherheitskräfte den Inhalt schnell und problemlos überprüfen.

Wichtig: Auch wenn du Duty-Free-Einkäufe mitnimmst, gelten besondere Bedingungen. Die gekauften Flüssigkeiten müssen in einem versiegelten Beutel mit entsprechendem Nachweis (etwa Quittung) transportiert werden, um später im Flugzeug oder beim Umsteigen problemlos weitergenommen werden zu dürfen.

Seit Jahren hat sich diese Regelung bewährt – sie sorgt dafür, dass gefährliche Substanzen am Flughafen besser kontrolliert werden können. Wer sich daran hält, vermeidet Stress an der Sicherheitskontrolle und beschleunigt den Boarding-Prozess. Also: Kleine Fläschchen, ein Beutel – und schon geht’s entspannt in den Urlaub.

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