Was kostet der Schutz eines Markennamens in Deutschland?
Wer ein Unternehmen gründet oder ein neues Produkt auf den Markt bringt, möchte seinen Namen meist rechtlich absichern. Die Anmeldung einer eigenen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützt den Namen vor Nachahmern und sichert exklusive Nutzungsrechte. Doch welche Kosten kommen dabei auf Gründerinnen und Gründer zu?
Die grundlegenden Gebühren für die Markenanmeldung hängen vor allem vom Anmeldeweg und dem gewünschten Schutzumfang ab. Wer den Antrag elektronisch beim DPMA einreicht, zahlt eine Anmeldegebühr von 290 Euro. Bei einer Anmeldungsabgabe in Papierform beträgt die Gebühr 300 Euro.
In dieser Grundgebühr ist bereits der Schutz für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Diese Klassen legen fest, für welche konkreten Branchen, Produkte oder Services der Name geschützt ist. Benötigt das Unternehmen Schutz für weitere Bereiche, berechnet das DPMA für jede zusätzliche Klasse 100 Euro.
Der eingetragene Markenschutz gilt nach der Registrierung für zehn Jahre und lässt sich danach beliebig oft verlängern. Vor der Einreichung lohnt sich stets eine gründliche Markenrecherche, um Konflikte mit älteren Rechten Dritter und teure Abmahnungen zu vermeiden.
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