Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen?
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist neben der Trauer oft auch die Frage wichtig: Was kommt steuerlich auf mich zu? Die gute Nachricht: Nicht jeder Erbe muss automatisch Erbschaftssteuer zahlen. Wie viel man tatsächlich steuerfrei erhalten darf, hängt vor allem von der persönlichen Beziehung zum Verstorbenen ab.
Je enger die familiäre Bindung, desto höher der Steuerfreibetrag – so lautet die klare Regel. Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner darf beispielsweise bis zu 500.000 Euro ohne Abzug an Steuern erben. Das ist eine erhebliche Erleichterung in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Noch besser sieht es für Kinder aus: Jedes leibliche oder anerkannte Stiefkind kann von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Das bedeutet: Ein Kind kann von beiden Eltern zusammen bis zu 800.000 Euro behalten, ohne dass das Finanzamt zuschlägt.
Diese Freibeträge gelten seit einigen Jahren und sollen sicherstellen, dass nah verwandte Personen nicht durch hohe Steuern zusätzlich belastet werden – gerade bei der Weitergabe von Hausbesitz oder kleineren Erbschaften. Wer jedoch entfernter verwandt ist, etwa ein Neffe oder eine Freundin, erhält deutlich niedrigere Freibeträge. Dann kann die Steuerlast schnell steigen.
Wichtig ist daher immer: früh informieren, ggf. einen Steuerberater konsultieren und sich Klarheit verschaffen. Denn die Erbschaftsteuerregeln sind kein Buch mit sieben Siegeln – nur mit etwas Hintergrundwissen werden sie überschaubar.
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