Wie viel Erbschaftssteuer fällt bei Bargeld an?
Wenn Erben Bargeld erhalten, unterliegt dieser Betrag ebenso der Erbschaftssteuer wie Immobilien oder andere Vermögenswerte. Die Steuerhöhe hängt nicht nur vom Wert des Erbes ab, sondern vor allem von der Steuerklasse des Erben und der Verwandtschaft zum Verstorbenen.
Verwandte gelten als Steuerklasse I, Ehepartner als Klasse II und entferntere Angehörige oder Nicht-Verwandte als Klasse III. Bei einem Barvermögen bis zu 75.000 Euro zahlt ein Kind des Verstorbenen beispielsweise 7 % Steuern. Bei einem entfernteren Verwandten wären es hingegen bereits 30 % – und das in allen Wertstufen bis 6 Millionen Euro.Der Freibetrag spielt ebenfalls eine Rolle: Kinder dürfen vom Erbe 400.000 Euro steuerfrei behalten, Ehepartner 500.000 Euro. Erst was darüber hinausgeht, wird versteuert. Bei kleineren Erbschaften fällt daher oft gar keine Steuer an.
Beispiel: Ein Sohn erbt 100.000 Euro Bargeld. Davon sind 400.000 Euro steuerfrei – der gesamte Betrag bleibt also steuerfrei. Wäre es hingegen ein nicht verwandter Erbe, lägen 30 % Steuern an – aber ohne Freibetrag, also auf die vollen 100.000 Euro.Die genauen Regelungen können komplex sein. Wer unsicher ist, sollte sich daher von einem Steuerberater beraten lassen – besonders bei größeren Erbschaften oder gemischten Vermögen aus Geld, Immobilien und Konten.
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