Wie viele Ferien hat man bei 60 % Teilzeit?

Wer in der Schweiz teilzeitbeschäftigt ist, hat denselben Anspruch auf bezahlte Ferien wie Vollzeitangestellte – allerdings proportional zum Arbeitspensum. Das bedeutet: Bei einem 60-Prozent-Pensum bleibt der Ferienanspruch nicht gleich wie bei 100 %, sondern wird entsprechend angepasst.

So funktioniert die Berechnung: Wer bei einer 5-Tage-Woche im Vollzeitpensum 20 Ferientage im Jahr hat (also vier Wochen), erhält bei 60 % genau 60 % davon. Das ergibt: 20 Tage × 0,6 = 12 Tage. Diese zwölf Ferientage stehen der Person dann jährlich zu.

Wichtig ist jedoch: Obwohl die Anzahl Ferientage sinkt, arbeitet man ja auch weniger. Die arbeitsfreie Zeit bleibt trotzdem gleich lang – vier Wochen pro Jahr. Das liegt daran, dass man bei 60 % nur drei Tage die Woche arbeitet. Nimmt man also zwölf Ferientage (das sind vier Ferienwochen à drei arbeitsfreien Tagen), hat man genauso viel Erholungszeit wie eine Vollzeitkraft mit vier Wochen Urlaub.

Viele Arbeitnehmende wundern sich, warum sie weniger Ferientage zugesprochen bekommen – doch im Grunde ist das völlig fair. Die Ferien werden am Ende des Tages zeitlich gleichwertig erlebt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dies korrekt im Arbeitsvertrag festlegt und bei Abrechnungen oder Kündigung richtig berücksichtigt.

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