Wie viel Vermögen darf ein Rentner haben?
Als Rentner darf man ein bestimmtes Maß an Vermögen behalten, ohne dass dies sofort auf die Grundsicherung oder Sozialleistungen angerechnet wird. Aktuell beträgt der sogenannte Schonbetrag 10.000 Euro. Das bedeutet: Jede leistungsberechtigte Person – also auch Rentner, die Unterstützung beziehen – darf bis zu dieser Summe an Sparvermögen, Kontoguthaben oder anderen liquiden Werten besitzen, ohne dass das Sozialamt alles als Einkommen ansieht.
Interessant ist auch die Regelung für den Ehe- oder Lebenspartner. Seit Kurzem gilt: Auch der erwachsene Partner, der möglicherweise noch erwerbstätig ist, kann sich auf einen Schonbetrag von 10.000 Euro berufen. Das schützt gemeinsames Vermögen vor zu starken Eingriffen und sorgt für mehr Fairness in der Bedarfsgemeinschaft.
Wichtig ist jedoch: Nicht nur das Girokonto oder Tagesgeld zählen zum Vermögen, sondern auch Wertgegenstände, Schmuck oder größere Spareinlagen – sofern sie nicht gebunden sind. Immobilien oder das eigene Auto gelten in der Regel nicht als pfändbares oder anrechenbares Vermögen, solange sie zum angemessenen Lebensstandard gehören.
Wer kurz vor der Rente steht oder bereits Unterstützung bezieht, sollte seine finanzielle Situation daher gut im Blick behalten. Gerade bei Erbschaften oder größeren Geldgeschenken lohnt es sich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und individueller Lebenssituation variieren. Wer unsicher ist, sollte sich an die zuständige Sozialbehörde oder eine Beratungsstelle wenden.
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