Was kostet der Schutz eines Namens beim Patentamt?

Wer ein Produkt, eine Erfindung oder ein Unternehmen auf den Markt bringt, möchte den eigenen Namen rechtlich absichern. Umgangssprachlich sprechen viele vom „Patent auf einen Namen“, auch wenn im Markenrecht streng genommen eine Markeneintragung gemeint ist. Dennoch fallen bei der offiziellen Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) konkrete Gebühren an, die Sie frühzeitig einplanen sollten.

Die Basisgebühren für das behördliche Verfahren sind überschaubar. Das reine Anmeldeverfahren schlägt bei einer elektronischen Einreichung mit 40 Euro zu Buche. Wer die Unterlagen lieber klassisch in Papierform einreicht, zahlt dafür 60 Euro.

Mit der reinen Anmeldung ist es jedoch meist nicht getan. Um sicherzugehen, dass der gewünschte Name oder die damit verknüpfte Entwicklung keine älteren Rechte verletzt, empfiehlt sich eine offizielle Recherche. Beim DPMA belaufen sich die Kosten hierfür auf 300 Euro. Für das anschließende Prüfungsverfahren, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen detailliert kontrolliert werden, kommen noch einmal 350 Euro hinzu.

Insgesamt belaufen sich die rein behördlichen Gesamtkosten somit auf etwa 690 bis 710 Euro. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zudem eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt einkalkulieren, um teure Abmahnungen oder spätere Konflikte zu vermeiden.

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