Steuern beim Aktienverkauf: Das müssen Sie wissen
Wer mit dem Verkauf von Aktien Kursgewinne erzielt, muss diese in Deutschland versteuern. Seit 2009 gilt dafür die sogenannte Abgeltungssteuer. Sie betrifft sämtliche Kapitaleinkünfte – egal ob es sich um Dividenden, Zinsen oder eben realisierte Gewinne aus dem Wertpapierhandel handelt.
Der Steuersatz ist pauschal geregelt: Der Staat erhebt exakt 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den Gewinn. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf den Steuerbetrag, was einer effektiven Belastung von 26,375 Prozent entspricht. Je nach Konfession fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.
Es gibt jedoch einen wichtigen Freibetrag: Über den Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) komplett steuerfrei. Um diesen Vorteil direkt zu nutzen, sollten Anleger bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Abgewickelt wird die Steuer meist automatisch direkt über das Kreditinstitut.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.