Urlaubsanspruch bei Renteneintritt im August
Wenn Sie im August in den Ruhestand gehen, bleibt Ihr Anspruch auf Urlaub bestehen – allerdings anteilig. Pro Monat erhalten Sie ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs. Das bedeutet: Haben Sie gewöhnlich 30 Tage Urlaub im Jahr, stehen Ihnen für die acht Monate bis zur Pensionierung 20 Tage zu.
Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz und gilt unabhängig davon, ob der Ruhestand planmäßig beginnt oder aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Der Arbeitgeber muss den angesammelten Urlaub vor der Pensionierung gewähren, sofern nicht aus dringenden betrieblichen Gründen etwas anderes spricht.
Was viele nicht wissen: Resturlaub wird nicht einfach verfallen. Bleibt er ungenutzt, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen – auch wenn die Beschäftigung mit dem Eintritt in die Rente endet. Eine schriftliche Absprache oder die Firmenregelungen können hier jedoch eine Rolle spielen, besonders in größeren Unternehmen oder im öffentlichen Dienst.
Auch das Thema Weihnachtsgeld kann relevant sein. Ob Sie eine Zahlung erhalten, hängt vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der betrieblichen Übung ab. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht, aber wenn es regelmäßig gezahlt wurde, kann eine feste Erwartung entstehen.
Fazit: Planen Sie Ihren Übergang in die Rente frühzeitig. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie Urlaubsanspruch und eventuelle Sonderzahlungen geregelt werden. So vermeiden Sie Unstimmigkeiten und gehen beruhigt in die nächste Lebensphase.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.