Wie viel Vermögen darf man haben, ohne Unterhalt zahlen zu müssen?
Wenn es um Unterhaltsansprüche geht, spielt das eigene Vermögen eine wichtige Rolle. Viele fragen sich: Wie viel darf man eigentlich besitzen, ohne dafür Unterhalt leisten zu müssen? Die Antwort liegt im sogenannten Schonvermögen. Laut deutschem Recht – geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG) – bleibt ein bestimmter Betrag bei der Unterhaltsberechnung unberücksichtigt.
Das Schonvermögen liegt derzeit bei einem Verkehrswert von bis zu 15.500 Euro. Das bedeutet: Wer nicht mehr als diesen Betrag an verfügbarem Vermögen besitzt – etwa auf Konten, in Wertpapieren oder als Sparvermögen –, braucht sein Kapital in der Regel nicht für den Unterhalt einzusetzen. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass eine Person nicht völlig mittellos dasteht.
Wichtig ist jedoch: Die unterhaltsberechtigte Person muss ihr eigenes Vermögen grundsätzlich selbst nutzen, sofern es über dem Schonvermögen liegt. Das Gesetz geht davon aus, dass jemand, der mehr besitzt, in der Lage ist, sich selbst teilweise zu unterhalten. Nur wenn das eigene Kapital verbraucht ist oder als geringfügig gilt, entsteht ein Anspruch gegen Angehörige – etwa Kinder gegenüber ihren Eltern oder umgekehrt.
In der Praxis wirft diese Grenze von 15.500 Euro oft Diskussionen auf. Ist sie noch angemessen angesichts der heutigen Lebenshaltungskosten? Kritiker argumentieren, dass die Summe veraltet sei und bei steigenden Ausgaben kaum ausreicht, um eine angemessene Lebensgrundlage zu sichern. Dennoch bleibt sie bis heute maßgeblich für die Unterhaltsberechnung.
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