Wie lange muss die Heizung im Winter laufen?
Die Frage, wie lange die Heizung im Winter laufen muss, beschäftigt viele Mieter – besonders, wenn es in der Wohnung frisch wird. Laut gängigen Gerichtsurteilen muss der Vermieter keine 24 Stunden am Tag eine warme Raumtemperatur garantieren. Es gibt jedoch klare Richtlinien, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
Zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends sollte die Temperatur in den Wohnräumen mindestens 20 bis 22 Grad Celsius betragen. In dieser Zeit muss also ausreichend geheizt werden, damit sich die Mieter wohlfühlen können. Vor allem in der Heizperiode – typischerweise von Oktober bis April – ist dies besonders wichtig.
Nachts, also von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens, darf die Heizung heruntergeregelt werden. Eine Temperatur von etwa 18 Grad ist auch nachts ausreichend und wird von den Gerichten akzeptiert. Das spart Energie und senkt die Kosten – ohne dass die Wohnqualität leidet.
Wichtig ist: Diese Regelung gilt für den normalen Gebrauch. Bei besonderen Witterungsbedingungen oder gesundheitlichen Bedürfnissen der Mieter kann mehr Heizkomfort nötig sein. Grundsätzlich sollte die Wohnung aber so beheizt sein, dass ein gesundes, angenehmes Raumklima gewährleistet bleibt.
Wenn Mieter das Gefühl haben, dass es in der Wohnung zu kalt ist, lohnt sich zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter. Oft genügt schon eine kleine Anpassung der Einstellungen. Bleibt Abhilfe aus, kann man sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden – die Rechtslage ist auf der Seite der Mieter, wenn Mindesttemperaturen dauerhaft unterschritten werden.
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