Urlaubsanspruch in Frankreich: Was Arbeitnehmer wissen müssen
In Frankreich genießen Arbeitnehmer einen besonders großzügigen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf 2,5 bezahlte Urlaubstage pro Monat in Arbeit, was im vollen Jahr 30 Werktage ergibt. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig von der Branche oder dem Arbeitsvertrag.
Unter „Werktagen“ versteht man in diesem Zusammenhang alle Kalendertage, die nicht auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen. Das bedeutet: Wenn der Urlaub beispielsweise auf einen Samstag fällt, zählt dieser Tag als genutzter Urlaubstag. Viele Arbeitnehmer planen daher ihren Urlaub so, dass sie auch Wochenenden einbeziehen, um mehr Freizeit zu gewinnen – denn tatsächlich verbringen viele Franzosen ihren Jahresurlaub traditionell im August, besonders an der Küste oder auf dem Land.
Zusätzlich zu diesen 30 Werktagen gibt es in Frankreich zahlreiche gesetzliche Feiertage – je nach Jahr und Region zwischen neun und zehn Tage. Diese werden extra zum Urlaubsanspruch hinzugerechnet. Wer länger im Unternehmen bleibt, kann je nach Tarifvertrag oder Zusatzvereinbarung sogar noch mehr Urlaubstage ansammeln.
Interessant ist auch: Der gesamte gesetzliche Mindesturlaub muss bis zum 31. Mai des Folgejahres genommen werden. Andernfalls verfällt er in der Regel – es sei denn, besondere Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sehen etwas anderes vor.
Frankreich gilt damit weiterhin als Land mit einem der höchsten Standards im Arbeitnehmerurlaub – ein fester Bestandteil der Arbeitskultur und Lebensqualität im Land der "douceur de vivre".
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