So funktioniert die freiwillige Krankenversicherung

Wenn du nicht mehr pflichtversichert bist – zum Beispiel weil du selbstständig bist oder dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt – kannst du dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Wie hoch deine Beiträge sind, hängt vor allem davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist.

Grundsätzlich zahlt die freiwillig gesetzlich Versicherte einen Beitrag von 14,6 Prozent der berechneten Bezugsgröße – also deines monatlichen Einkommens, das die Kasse zugrundelegt. Dazu kommt noch ein Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist und aktuell im Schnitt bei etwa 1,6 Prozent liegt. Das bedeutet: Du zahlst insgesamt deutlich mehr als jemand, der pflichtversichert ist und dessen Arbeitgeber die Hälfte trägt.

Hinzu kommt außerdem der volle Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch hier zahlst du allein – es sei denn, du hast Kinder. Dann greift die kinderlose Regelung, die etwas höhere Beiträge vorsieht. Für viele Selbstständige ist diese Rechnung oft eine Überraschung: Plötzlich trägst du die komplette Last allein, ohne Arbeitgeberzuschuss.

Die genaue Höhe deiner Beiträge kannst du mit der Kasse gemeinsam berechnen. Manche Kassen bieten auch pauschale Beiträge an, besonders für Freiberufler mit wechselnden Einkünften. Es lohnt sich, hier genau hinzuschauen – und gegebenenfalls zu wechseln. Denn anders als bei der Pflichtversicherung kannst du als freiwillig Versicherter oft zwischen verschiedenen Modellen und Tarifen wählen.

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