Arbeitslosengeld I und Krankheit: Was passiert, wenn man krank wird?

Wenn das Arbeitsverhältnis endet und man Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Alg I) hat, stellt sich oft die Frage: Was gilt, wenn man direkt danach krank wird? Die gute Nachricht: Wer nach Beendigung des Jobs arbeitsunfähig erkrankt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.

Das Arbeitslosengeld I wird in diesem Fall nicht einfach verlängert – stattdessen tritt das Krankengeld in Kraft. Laut § 126 SGB III gilt eine Übergangsfrist von bis zu sechs Wochen: Solange die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Job andauert, wird Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Dieses muss jedoch rechtzeitig beantragt werden, am besten direkt nach Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wichtig ist: Jede Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit – auch bei derselben Erkrankung – setzt die sechswöchige Frist neu. Das bedeutet, wer nach einer kurzen Genesephase erneut krank wird, kann unter Umständen erneut Krankengeld beantragen. Allerdings endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht automatisch durch die Krankheit – es wird lediglich zeitweise durch das Krankengeld ersetzt.

Wer also beispielsweise in Frankfurt am Main oder Umgebung lebt und nach der Kündigung erkrankt, sollte schnell handeln: Den Arzt aufsuchen, die Bescheinigung einreichen und das Krankengeld bei der eigenen Krankenkasse beantragen. So bleibt die finanzielle Absicherung auch in schwierigen Zeiten gewährleistet.

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