Wird die Betriebsrente angepasst?

Ja, Betriebsrenten können angepasst werden – aber sie müssen es nicht automatisch. Laut § 16 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) müssen Unternehmen alle drei Jahre prüfen, ob eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten gerechtfertigt ist. Entscheidend dabei ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Rentner*innen und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Wie läuft die Prüfung ab? Der Arbeitgeber muss alle drei Jahre eine sogenannte Anpassungsprüfung durchführen. Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen finanziell in der Lage ist, die Betriebsrenten an die steigenden Lebenshaltungskosten oder die Entwicklung der Vergütung der aktiven Beschäftigten anzupassen. Gleichzeitig spielt aber auch die Versorgungssituation der Rentner*innen eine Rolle. Das bedeutet: Es geht nicht nur um Zahlen, sondern auch um soziale Gerechtigkeit.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Anspruch auf eine Erhöhung. Die Entscheidung erfolgt nach „billigem Ermessen“ – also im Rahmen einer vernünftigen und fairen Abwägung. In der Praxis hängt viel davon ab, wie gut das Unternehmen dasteht. Bei gesunden Finanzen ist eine Anpassung wahrscheinlicher als in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Viele Arbeitnehmer*innen wissen nicht, dass sie ein Recht darauf haben, über das Ergebnis der Prüfung informiert zu werden. Wer keine Nachricht erhält, sollte gegebenenfalls nachfragen. Denn auch wenn die Betriebsrente oft nur ein Teil der Altersversorgung ist, kann eine Anpassung im Laufe der Jahre einen spürbaren Unterschied machen.

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